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Wo kann man Tageskarten
kaufen?
Ausgabestellen:
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Kreisfischereiverein Dingolfing e. V.
Preise für Tageskarten Stand: 01.01.2009 für Isar 1,2,3, Vilstalstausee, Mossandlsee:
| Tageserlaubnisschein für Nichtmitglieder | |
| Erwachsene 15 Euro | Jugendliche bis 16 Jahre 7,50 Euro |
| Tageserlaubnisschein für Mitglieder | |
| Erwachsene 8 Euro | Jugendliche 4 Euro |
| Sickergraben-Tageskarte, nur für Mitglieder |
| Erwachsene 8 Euro | Jugendliche 4 Euro |
Die Fischerei in den Gewässern des KFV Dingolfing e. V. darf unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
1. Auf
Friedfische darf nur mit zwei
Ruten gefischt werden,
auf Raubfische nur mit einer Rute. Eine zweite Rute kann dabei zum Friedfischfang
verwendet werden. Eine Köderfischrute gilt als Friedfischrute.Eine
Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert gilt als Raubfischrute (siehe
auch Punkt 10) ! Pro Rute ist nur eine Anbißstelle erlaubt.
Ausgelegte Ruten sind ständig zu beaufsichtigen. Das Fischen und Anfüttern mit un-
gekochten Mais, Hunde- und Katzenfutter ist verboten. Es darf nur
während des Fischens mit höchstens 5Litern Trockenmasse angefüttert
werden.
2.
Untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische sind
sofort und möglichst schonend
in das selbe Gewässer zurückzusetzen.
Hakenlöser und Metermaß sind mitzuführen.
In Setzkeschern gehälterte Fische müssen
mitgenommen werden.
3.
Folgende Fangarten sind verboten:
a) das Schießen, Stechen und Harpunieren
b) die Verwendung von Sprengstoff, Elektrizität oder Gift
c) die Verwendung von Netzen, Reusen oder Legangeln
d) das Schnüren, Prellen, Blitzen oder Reißen
4.Das Betreten von eingezäunten
Grundstücken, mit Ausnahme von Viehweiden ist nichr erlaubt.Die Uferflächen sind
schonend zu
behandeln. Für Schäden haftet der Angler, nicht der Verein.
Wegwerfen oder liegenlassen von Abfall ist Umweltverschmutzung und strafbar.
Tote Fische, Innereien und sonstige Fischabfälle dürfen nicht
zuückgelassen oder ins Wasser geworfen werden.
5. Der Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer gefangener Fische ist strengstens untersagt.
6. Nachtangelverbot ist entfallen. Das Entzünden von Feuern ist verboten.
7.
Kahnbenützung ohne Motor ist nur im Stausee Dingolfing ab Grenze Loiching, im
Stausee Mamming ab Isarbrücke, im Vilstalstausee
und im Mossandlsee erlaubt. Das fischen vom Boot aus
ist an den Stellen verboten, wo vom Ufer aus gefischt werden kann. Von allen
Brücken
aus ist die Fischerei verboten.
8. Die
Verwendung einer Senke ist in allen vereinseigenen Gewässern verboten. Das
Umsetzen von Fischen innerhalb der Vereinsgewässer
ist verboten.
9. Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem KFV Dingolfing zu melden.
10.
Das Fischen mit lebendem Köderfisch
ist gesetzlich verboten. Beim
Fischen mit totem Fisch oder Fischfetzen ist ein Stahl-oder Raubfisch-
vorfach zu verwenden. In der Zeit vom 15.02 Bis
31.05 (Hecht- und Zanderschonzeit) ist das Fischen mit totem Fisch oder
Fischfetzen untersagt.
11.
An den Tagen der Hegefischen (Marklkofen, Dingolfing, Mamming) sind
sämtliche Vereinsgewässer gesperrt. Das Fischen ist nur mit
der gesonderten Startkarte/Tageskarte für
den Zeitraum des Hegefischens gestattet. Während der
Säuberungsaktionen, die in den
Monatsversammlungen und in der Tagespresse
bekanntgegeben werden, sind
sämtliche Vereinsgewässer für Vereinsmitglieder gesperrt.
12. Wer die
Fangbeschränkungen, Schonzeiten, Schonmaße, oder die oben aufgeführten
Vorschriften nicht einhält, hat mit dem Entzug des
Erlaubnisscheines, dem Verlust der
Mitgliedschaft oder Anzeige zu rechnen.
12. Für den
Mossandl-See
Das Betreten und Befahren der Werksanlagen
einschl. aller Materialdepots ist verboten.
Die Angelfischerei darf jedoch vom Uferbereich
ausgeübt werden. Im unmittelbaren Bereich der Pumpstation ist das Angeln nicht
gestattet.
Der Wachdienst der Firma Mossandl ist berechtigt
Kontrollen durchzuführen. Den Weisungen des Wachdienstes ist Folge zu leisten.
Auf die Einhaltung des Fischereigesetzes, der "Verordnung
zur Ausführung des Fischereigesetzes" (AVFiG), des
Tierschutzgesetzes des Naturschutzgesetzes und anderer einschlägiger
Vorschriften wird ausdrücklich hingewiesen.
Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft aller Fischer und als
Mitglied des Vereins, den Kreisfischereiverein
Dingolfing e.V. repräsentieren.