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Wo kann man Tageskarten kaufen?

Ausgabestellen:

                                                                      

Kreisfischereiverein Dingolfing e. V.

Preise für Tageskarten Stand: 01.01.2009 für Isar 1,2,3, Vilstalstausee, Mossandlsee:

Tageserlaubnisschein für Nichtmitglieder  
Erwachsene 15 Euro Jugendliche bis 16 Jahre 7,50 Euro
Tageserlaubnisschein für Mitglieder  
Erwachsene  8 Euro Jugendliche 4 Euro
Sickergraben-Tageskarte, nur für Mitglieder  
Erwachsene 8 Euro Jugendliche 4 Euro

Die Fischerei in den Gewässern des KFV Dingolfing e. V. darf unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:

1. Auf Friedfische darf nur mit zwei Ruten gefischt werden, auf Raubfische nur mit einer Rute. Eine zweite Rute kann dabei zum Friedfischfang
   verwendet werden. Eine Köderfischrute gilt als Friedfischrute.Eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert gilt als Raubfischrute (siehe
   auch Punkt 10) ! Pro Rute ist nur eine Anbißstelle erlaubt. Ausgelegte Ruten sind ständig zu beaufsichtigen
. Das Fischen und Anfüttern mit un-
   gekochten Mais, Hunde- und Katzenfutter ist verboten. Es darf nur während des Fischens mit höchstens 5Litern Trockenmasse angefüttert
   werden.

2. Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort und möglichst schonend in das selbe Gewässer zurückzusetzen.
    Hakenlöser  und Metermaß sind mitzuführen.
In Setzkeschern gehälterte Fische müssen mitgenommen werden.

3. Folgende Fangarten sind verboten:
    a) das Schießen, Stechen und Harpunieren
    b) die Verwendung von Sprengstoff, Elektrizität oder Gift
    c) die Verwendung von Netzen, Reusen oder Legangeln
    d) das Schnüren, Prellen, Blitzen oder Reißen
   

4.
Das Betreten von  eingezäunten Grundstücken, mit Ausnahme von Viehweiden ist nichr erlaubt.Die Uferflächen sind schonend zu
    behandeln. Für Schäden haftet der Angler, nicht der Verein. Wegwerfen oder liegenlassen von Abfall ist Umweltverschmutzung und strafbar.
    Tote Fische, Innereien und sonstige Fischabfälle dürfen nicht zuückgelassen oder ins Wasser geworfen werden.

5. Der Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer gefangener Fische ist strengstens untersagt.

6. Nachtangelverbot ist entfallen. Das Entzünden von Feuern ist verboten.

7.  Kahnbenützung ohne Motor ist nur im Stausee Dingolfing ab Grenze Loiching, im Stausee Mamming ab Isarbrücke, im Vilstalstausee
     und im Mossandlsee erlaubt. Das fischen vom Boot aus ist an den Stellen verboten, wo vom Ufer aus gefischt werden kann. Von allen
    
Brücken aus ist die Fischerei verboten.

8. Die Verwendung einer Senke ist in allen vereinseigenen Gewässern verboten. Das Umsetzen von Fischen innerhalb der Vereinsgewässer
    ist verboten.

9. Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem KFV Dingolfing zu melden.

10. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist gesetzlich verboten. Beim Fischen mit totem Fisch oder Fischfetzen ist ein Stahl-oder Raubfisch-
      vorfach zu verwenden. In der Zeit vom 15.02 Bis 31.05 (Hecht- und Zanderschonzeit) ist das Fischen mit totem Fisch oder Fischfetzen untersagt.

11. An den Tagen der Hegefischen (Marklkofen, Dingolfing, Mamming) sind sämtliche Vereinsgewässer gesperrt. Das Fischen ist nur mit
       der gesonderten Startkarte/Tageskarte für den Zeitraum des Hegefischens gestattet.
Während der Säuberungsaktionen, die in den
       Monatsversammlungen und in der Tagespresse bekanntgegeben werden, sind
sämtliche Vereinsgewässer für Vereinsmitglieder gesperrt.

12. Wer die Fangbeschränkungen, Schonzeiten, Schonmaße, oder die oben aufgeführten Vorschriften nicht einhält, hat mit dem Entzug des
       Erlaubnisscheines, dem Verlust der Mitgliedschaft oder Anzeige zu rechnen.

12. Für den Mossandl-See
      Das Betreten und Befahren der Werksanlagen einschl. aller Materialdepots ist verboten.
      Die Angelfischerei darf jedoch vom Uferbereich ausgeübt werden. Im unmittelbaren Bereich der Pumpstation ist das Angeln nicht gestattet.
      Der Wachdienst der Firma Mossandl ist berechtigt Kontrollen durchzuführen. Den Weisungen des Wachdienstes ist Folge zu leisten.

Auf die Einhaltung des Fischereigesetzes, der "Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes" (AVFiG), des
Tierschutzgesetzes des Naturschutzgesetzes und anderer einschlägiger Vorschriften wird ausdrücklich hingewiesen.

Bedenken Sie stets, dass Sie die Gemeinschaft aller Fischer und als Mitglied des Vereins, den Kreisfischereiverein
Dingolfing e.V. repräsentieren.

 

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